Rechtliches
KI-Transparenz
Hier erklären wir, wo in unseren Apps künstliche Intelligenz mitwirkt, welche Daten dafür übermittelt werden und wie wir die Vorgaben in der EU und in der Schweiz umsetzen: die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung vom 27. Juli 2026), die Datenschutz-Grundverordnung, das Schweizer Datenschutzgesetz und die KI-Konvention des Europarats. Stand: Oktober 2026.
Wo ein Sprachmodell mitwirkt
- MAIN Fachsprache: Rückmeldungen zu Schreibaufgaben und Sprachaufnahmen, Dialogtrainer.
- MINA: Lernbegleitung im Text- und Sprachdialog. MINA ist eine KI-Figur, kein Mensch.
- MAIN Bewerbungstraining: KI-Interviewerin bzw. KI-Interviewer und Rückmeldungen zu Ihren Antworten.
- MAIN Vokabeltrainer: Die Wort-Audios wurden vorab mit einer KI-Stimme erzeugt; während des Übens wirkt keine KI mit.
Wo kein Sprachmodell mitwirkt
- Einstufung, Auswahl der Aufgaben und Wiederholungsplan: festgelegte Regeln, keine KI.
- Lückentexte, Zuordnungen, Reihenfolgen und deren Auswertung.
- Lernstandsanzeigen für Sie und Ihre Einrichtung: Zählwerte aus Ihren Übungen, keine KI-Bewertung.
- Aussprachevergleich im MAIN Vokabeltrainer: Er läuft auf Ihrem Gerät; Aufnahmen werden nicht hochgeladen.
- «Frag MINA» auf dieser Webseite: Antworten aus einem festen Katalog, direkt in Ihrem Browser.
Kennzeichnung
Vor der ersten KI-Interaktion weisen alle Apps darauf hin, dass Sie mit einem KI-System sprechen und kein Mensch antwortet (Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung). Rückmeldungen, Bilder und Audios, die mit KI erstellt wurden, sind sichtbar gekennzeichnet (zum Beispiel «AI generated» oder «KI-generiert»); KI-Stimmen sind als solche bezeichnet.
Zusätzlich kennzeichnen wir KI-erzeugte Texte und Audios maschinenlesbar in ihren Metadaten (Art. 50 Abs. 2 KI-Verordnung).
Anbieter der Sprachmodelle
Wir nutzen Sprachmodelle von Google (Gemini) über Google Cloud mit Verarbeitung in der EU. Google ist Anbieter dieser KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und erfüllt dafür die Pflichten nach Art. 53 KI-Verordnung. Nach dem Vertrag verwendet Google Ihre Eingaben nicht zum Training und speichert sie nicht über die Bearbeitung hinaus. Eine Websuche durch das Modell ist abgeschaltet.
Diese Angaben werden bei Schreibaufgaben übermittelt
- Lernziel-Code (Beispiel: GR-VERB-POS) – damit die Rückmeldung zur geübten Regel passt
- Aufgabenstellung (Beispiel: «Bilden Sie einen Satz mit ‹weil›.») – damit die Antwort zur Aufgabe bewertet werden kann
- Ihre Antwort (Beispiel: «Weil der Patient Schmerzen hat.») – das ist der zu bewertende Text
- Niveaustufe (Beispiel: B1) – damit die Erwartung zum Niveau passt
Diese Angaben werden nicht übermittelt
Bei Dialogen (MINA, Dialogtrainer, Bewerbungstraining) wird der Verlauf des laufenden Gesprächs mitgesendet, damit die KI sinnvoll antworten kann.
Bitte schreiben Sie keine Namen echter Personen und keine Angaben zu Gesundheit, Herkunft oder Religion in Ihre Antworten. Was Sie selbst eingeben, wird so übermittelt, wie Sie es geschrieben haben.
- Name, E-Mail-Adresse oder Geburtsdatum
- Kennung des Kontos oder der Einrichtung
- Streak, Punkte oder Antworten aus früheren Übungen
Unsere Rolle nach der KI-Verordnung
Die KI-Verordnung gilt auch für Anbieter mit Sitz in der Schweiz, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder deren Ergebnisse in der EU verwendet werden (Art. 2 Abs. 1 lit. a und c). Für unsere Apps ist MAIN Anbieterin der KI-Systeme. Einrichtungen, die die Apps für ihre Lernenden einsetzen, sind Betreiberinnen.
Wir sorgen für die KI-Kompetenz unseres Teams (Art. 4) und stellen Einrichtungen die Informationen bereit, die sie für ihre eigenen Pflichten benötigen – insbesondere zur Information ihrer Lernenden und zur KI-Kompetenz ihres Personals.
Einordnung als Lernanwendung
Anhang III Nr. 3 der KI-Verordnung zählt KI-Systeme in der beruflichen Bildung grundsätzlich zu den Hochrisiko-Systemen, wenn sie über den Zugang entscheiden, Lernergebnisse bewerten – auch wenn diese den Lernprozess steuern –, das angemessene Bildungsniveau bestimmen oder Prüfungen überwachen.
Unsere Sprachmodelle geben ausschliesslich Übungsrückmeldungen zu einzelnen Antworten. Einstufung, Aufgabenauswahl und Wiederholungsplan laufen regelbasiert ohne KI, und Lernstandsdaten dürfen vertraglich nicht für Entscheidungen über Prüfung, Zulassung, Abschluss oder Beschäftigung verwendet werden. Nach unserer Einschätzung liegt deshalb kein erhebliches Risiko im Sinne von Art. 6 Abs. 3 vor.
Diese Einschätzung haben wir nach Art. 6 Abs. 4 dokumentiert. Wir registrieren die Apps in der EU-Datenbank (Art. 49 Abs. 2), sobald die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme am 2. Dezember 2027 gelten, und überprüfen die Einschätzung bei jeder wesentlichen Änderung.
Keine verbotenen Praktiken
Wir setzen keine Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen ein, keine biometrische Kategorisierung, kein Social Scoring und keine manipulativen Techniken (Art. 5 KI-Verordnung, seit dem 2. Februar 2025 verboten). Ihre Stimme wird nicht zur Identifikation oder zur Erstellung eines Stimmprofils verwendet.
Wichtige Fristen der KI-Verordnung
- seit 2. Februar 2025: Verbote (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4)
- seit 2. August 2025: Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
- seit 2. August 2026: Transparenzpflichten (Art. 50); für maschinenlesbare Kennzeichnung bei bereits zuvor angebotenen Systemen bis 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4)
- ab 2. Dezember 2027: Anforderungen an Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
Datenschutz bei KI
Für alle KI-Funktionen gelten zusätzlich die DSGVO und das Schweizer Datenschutzgesetz. Der EDÖB hat klargestellt, dass das DSG direkt auf KI-gestützte Bearbeitungen anwendbar ist: Sie haben das Recht zu erfahren, ob Sie mit einer Maschine kommunizieren und ob Ihre Eingaben weiterverwendet werden. Es finden keine automatisierten Einzelentscheidungen statt (Art. 22 DSGVO, Art. 21 DSG). Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Schweiz, Deutschland und Österreich
- Schweiz: Es gibt kein allgemeines KI-Gesetz. Massgeblich sind vor allem Datenschutz-, Vertrags-, Lauterkeits- und Haftungsrecht. Die Schweiz hat die KI-Konvention des Europarats im März 2025 unterzeichnet; der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 die Ratifizierung beschlossen, eine Vernehmlassungsvorlage ist bis Ende 2026 angekündigt.
- Deutschland und Österreich: Die KI-Verordnung gilt unmittelbar. Beschwerden über KI-Systeme können Sie bei der nationalen Marktüberwachungsbehörde einreichen (Art. 85 KI-Verordnung).
- KI-Konvention des Europarats: Sie richtet sich in erster Linie an Staaten und wird über nationale Gesetze umgesetzt. Ihre Grundsätze – Transparenz, Rechenschaft, Nichtdiskriminierung, Datenschutz, menschliche Aufsicht – setzen wir bereits heute um.
Grenzen der KI-Rückmeldung
Eine KI-Rückmeldung ist eine Lernhilfe, keine offizielle Bewertung und keine fachliche Beurteilung. Sie kann Fehler enthalten. Pflegerische, medizinische oder rechtliche Entscheidungen dürfen nicht darauf gestützt werden.
Menschliche Aufsicht und Meldungen
In allen Apps enthalten KI-Ausgaben die Schaltfläche «KI-Rückmeldung melden». Wir prüfen jede Meldung und korrigieren die Inhalte bei Bedarf.
Einwilligung und Beenden
In MAIN Fachsprache sind KI-Rückmeldungen eine Zusatzfunktion; Sie können sie in den Einstellungen ausschalten und die App ohne KI weiter nutzen. In MINA und im MAIN Bewerbungstraining ist der KI-Dialog die Kernfunktion; Sie können die Nutzung jederzeit beenden und die Löschung Ihrer Daten verlangen.
